Inhalt des Dokuments
Bibliotheksausweis
Einen Bibliotheksausweis benötigen Sie, wenn Sie Medien ausleihen möchten.
Ausstellung des Bibliotheksausweises
Studierende:
Für TU-Studierende gilt der Studierendenausweis gleichzeitig als Bibliotheksausweis. Er wird automatisch freigeschaltet.
Professor_innen der Fakultät VII:
Professor_innen wenden sich bitte an die Bibliotheksleitung Frau Michaela Jobb (m.jobb[at]tu-berlin.de).
Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen:
Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und andere TU-Angehörige können ihren Dienstausweis als Bibliotheksausweis nutzen. Bitte wenden Sie sich für die Freischaltung an die Leihstelle der Universitätsbibliothek.
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